Kranke Haut durch den Job

Hautarztverfahren schützt Arbeitnehmer

Bonn, 29.06.11 Arbeitnehmer, bei denen sich durch ihre berufliche Tätigkeit die Haut krankhaft verändert, sollten unverzüglich einen Hautarzt aufsuchen. Dann können sie im Rahmen des so genannten Hautarztverfahrens die besten Therapiemöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Vorteil: Der Unfallversicherungsträger1 übernimmt im Allgemeinen sämtliche Kosten – auch für Leistungen, die sonst der Patient selbst tragen müsste, wie beispielsweise besondere Hautpflegemittel.

Beruflich bedingte Hauterkrankungen – vor allem das chronische Handekzem – gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Das größte Risiko tragen Friseure, Bäcker, Floristen, Konditoren und Fliesenleger. Arbeitnehmer, die eine berufsbedingte Hauterkrankung vermuten, sollten frühzeitig aktiv werden und den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufsuchen. Dieser kann das so genannte Hautarztverfahren einleiten, das dem Patienten über die Berufsgenossenschaft eine besonders umfassende medizinische Versorgung ermöglicht. Ziel ist es zu verhindern, dass die Hauterkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Der Arbeitgeber muss im ersten Schritt nicht über das Verfahren informiert werden. Allerdings führt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Patienten, dem behandelnden Arzt und dem Unternehmen am ehesten zum gewünschten Erfolg. So ist es bei einem Handekzem beispielsweise sinnvoll, Arbeitsabläufe zu überprüfen und gegebenenfalls so umzugestalten, dass ein besserer Hautschutz gewährleistet ist. Finanzielle Nachteile muss der Arbeitgeber nicht fürchten: Der Unfallversicherungsträger übernimmt hierfür die Kosten. Diagnose und Therapie, eventuelle Klinikaufenthalte und die Teilnahme an Hautschutzseminaren gehen ebenfalls zu Lasten des Unfallversicherungsträgers. Eingeschlossen sind auch neue Therapieformen, wie beispielsweise ein speziell für das Handekzem zugelassenes, innerlich wirkendes Medikament, sowie Maßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. „Für den Patienten lohnt sich das Hautarztverfahren daher auf jeden Fall, auch aus finanzieller Sicht“, erklärt Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe. „Er muss keine Praxisgebühr zahlen, ist von Zuzahlungen zu Medikamenten befreit und bekommt eventuelle Fahrtkosten erstattet. Außerdem sind die notwendigen Hautpflegeprodukte rezeptfähig und somit kostenfrei.“

Einzelheiten zum Hautarztverfahren hat die Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. jetzt in die Patientenbroschüre „Chronisches Handekzem“ aufgenommen. So erhalten Betroffene nicht nur ausführliche Informationen zu Ursachen, Krankheitsbild, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Sie erfahren auch, wie sie konkret vorgehen sollten, wenn sie eine beruflich bedingte Hauterkrankung vermuten. Die Broschüre ist kostenlos und kann postalisch oder im Internet bei der Deutschen Haut- und Allergiehilfe angefordert werden: DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-handekzem.de.

1In der Regel ist dies die Berufsgenossenschaft

Hintergrund:

Das Handekzem ist eine nicht ansteckende Entzündung der Haut, die vielfach mit Schmerzen und einem unerträglichen Juckreiz einhergeht. Die Ursachen sind vielfältig, doch das größte Risiko tragen Menschen, die täglich mit Wasser oder hautreizenden Stoffen in Berührung kommen. Bei starker Ausprägung des Ekzems können die Betroffenen nicht richtig zugreifen und sind in ihren alltäglichen Aktivitäten massiv eingeschränkt. Viele Patienten mit einem chronischen Handekzem müssen langfristig ihr Tätigkeitsfeld wechseln oder sogar umschulen.

Damit berufsbedingte Hauterkrankungen frühzeitig erkannt und umgehend effektive Maßnahmen veranlasst werden können, hat die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) das Hautarztverfahren entwickelt. Es wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass ein Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der Berufstätigkeit besteht. Ziel ist es, berufsbedingten Hauterkrankungen vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit fortzusetzen.

Weiterführende Informationen:

o   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV),  www.dguv.de

o   Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD): Leitlinie Hautarztverfahren;

      Leitlinie Berufliche Hautmittel, abd.dermis.net