Kranke Haut durch den Job
Hautarztverfahren schützt Arbeitnehmer
Bonn, 29.06.11 Arbeitnehmer, bei denen sich durch ihre berufliche
Tätigkeit die Haut krankhaft verändert, sollten unverzüglich einen Hautarzt
aufsuchen. Dann können sie im Rahmen des so genannten Hautarztverfahrens die besten
Therapiemöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Vorteil: Der
Unfallversicherungsträger1 übernimmt im Allgemeinen sämtliche Kosten
– auch für Leistungen, die sonst der Patient selbst tragen müsste, wie
beispielsweise besondere Hautpflegemittel.
Beruflich bedingte
Hauterkrankungen – vor allem das chronische Handekzem – gehören zu den häufigsten
Berufskrankheiten. Das größte Risiko tragen Friseure, Bäcker, Floristen,
Konditoren und Fliesenleger. Arbeitnehmer, die eine berufsbedingte
Hauterkrankung vermuten, sollten frühzeitig aktiv werden und den Betriebsarzt
oder einen Hautarzt aufsuchen. Dieser kann das so genannte Hautarztverfahren
einleiten, das dem Patienten über die Berufsgenossenschaft eine besonders
umfassende medizinische Versorgung ermöglicht. Ziel ist es zu verhindern, dass
die Hauterkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Der Arbeitgeber muss im ersten
Schritt nicht über das Verfahren informiert werden. Allerdings führt eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Patienten, dem behandelnden Arzt
und dem Unternehmen am ehesten zum gewünschten Erfolg. So ist es bei einem
Handekzem beispielsweise sinnvoll, Arbeitsabläufe zu überprüfen und
gegebenenfalls so umzugestalten, dass ein besserer Hautschutz gewährleistet
ist. Finanzielle Nachteile muss der Arbeitgeber nicht fürchten: Der
Unfallversicherungsträger übernimmt hierfür die Kosten. Diagnose und Therapie,
eventuelle Klinikaufenthalte und die Teilnahme an Hautschutzseminaren gehen
ebenfalls zu Lasten des Unfallversicherungsträgers. Eingeschlossen sind auch
neue Therapieformen, wie beispielsweise ein speziell für das Handekzem
zugelassenes, innerlich wirkendes Medikament, sowie Maßnahmen, die nicht im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. „Für den
Patienten lohnt sich das Hautarztverfahren daher auf jeden Fall, auch aus
finanzieller Sicht“, erklärt Erhard
Hackler, Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe. „Er muss keine
Praxisgebühr zahlen, ist von Zuzahlungen zu Medikamenten befreit und bekommt
eventuelle Fahrtkosten erstattet. Außerdem sind die notwendigen
Hautpflegeprodukte rezeptfähig und somit kostenfrei.“
Einzelheiten zum
Hautarztverfahren hat die Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. jetzt in die
Patientenbroschüre „Chronisches Handekzem“ aufgenommen. So erhalten Betroffene
nicht nur ausführliche Informationen zu Ursachen, Krankheitsbild, Diagnose- und
Therapiemöglichkeiten. Sie erfahren auch, wie sie konkret vorgehen sollten,
wenn sie eine beruflich bedingte Hauterkrankung vermuten. Die Broschüre ist
kostenlos und kann postalisch oder im Internet bei der Deutschen Haut- und
Allergiehilfe angefordert werden: DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123
Bonn, www.dha-handekzem.de.
1In der Regel ist dies die
Berufsgenossenschaft
Hintergrund:
Das Handekzem ist eine nicht
ansteckende Entzündung der Haut, die vielfach mit Schmerzen und einem
unerträglichen Juckreiz einhergeht. Die Ursachen sind vielfältig, doch das
größte Risiko tragen Menschen, die täglich mit Wasser oder hautreizenden
Stoffen in Berührung kommen. Bei starker Ausprägung des Ekzems können die
Betroffenen nicht richtig zugreifen und sind in ihren alltäglichen Aktivitäten
massiv eingeschränkt. Viele Patienten mit einem chronischen Handekzem müssen
langfristig ihr Tätigkeitsfeld wechseln oder sogar umschulen.
Damit berufsbedingte
Hauterkrankungen frühzeitig erkannt und umgehend effektive Maßnahmen veranlasst
werden können, hat die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie
(ABD) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG)
das Hautarztverfahren entwickelt. Es wird eingeleitet, wenn der Verdacht
besteht, dass ein Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der
Berufstätigkeit besteht. Ziel ist es, berufsbedingten Hauterkrankungen
vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit
fortzusetzen.
Weiterführende Informationen:
o
Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV),
www.dguv.de
o
Arbeitsgemeinschaft
für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD): Leitlinie Hautarztverfahren;
Leitlinie Berufliche Hautmittel, abd.dermis.net