Berufsbedingte Hauterkrankungen
Damit Handekzeme nicht zur Arbeitsunfähigkeit führen
Bonn, 07.10.10 Hauterkrankungen
rangieren unter den berufsbedingten Krankheiten ganz oben1.
Besonders verbreitet ist das chronische Handekzem, das unter anderem durch den täglichen
Kontakt mit Wasser oder hautreizenden Substanzen entstehen kann. Friseure, Bäcker,
Pflege- und Reinigungskräfte, Metallarbeiter, Fliesenleger und Maurer trifft es
am häufigsten.
Rund 10 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland leiden zumindest vorübergehend an einem Handekzem.
Die Hautentzündung ist nicht ansteckend, kann aber derartig jucken und schmerzen,
dass alltägliche Handgriffe zur Qual werden. Fast dreißig Prozent der
Betroffenen können aufgrund der Beschwerden ihren Beruf nicht ausüben, zwölf
Prozent sind mehr als drei Monate arbeitsunfähig. Gefährdet sind vor allem Berufstätige,
die eine Feuchtarbeit verrichten oder reizenden Substanzen wie
Kühlschmiermitteln, Zement oder Lösungsmitteln ausgesetzt sind. Um Arbeitnehmer
vor berufsbedingten Hautschäden zu schützen und eine Arbeitsunfähigkeit zu
verhindern, sind in bestimmten Betrieben Hautschutzmaßnahmen gesetzlich
vorgeschrieben2,3.
Arbeitgeber in der Pflicht
Arbeitgeber sind
verpflichtet, ihren Mitarbeitern Handschuhe aus Baumwolle oder allergenarmem
Kunststoff, milde Hautschutz- und Hautpflegesalben sowie hautschonende
Reinigungsmittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind sie dazu
angehalten, soweit möglich organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa
einen Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit. Ferner müssen sie individuelle
Hautschutzpläne erarbeiten und ihre Angestellten mindestens einmal jährlich
über die Bedeutung von Hautschutzmaßnahmen informieren2. Die Arbeitnehmer
sind ihrerseits gefordert, die in den Hautschutzplänen dargestellten Maßnahmen
zu befolgen3 und bei Hautproblemen frühzeitig den Betriebs- oder
Hautarzt aufzusuchen.
Behandlung nach Stufenplan führt oftmals zum Erfolg
Wird ein Handekzem diagnostiziert, gilt es, die Auslöser zu finden und durch
entsprechende Schutzmaßnahmen möglichst auszuschalten. Gleichzeitig muss ein individueller
Therapieplan erarbeitet werden. Der Grundpfeiler ist eine konsequente
Hautpflege mit einer rückfettenden Creme oder Salbe ohne Parfüm- und
Konservierungsstoffe. Mitunter klingen leicht ausgeprägte Handekzeme auf diese
Weise bereits ab. In vielen Fällen ist jedoch eine weitergehende Therapie notwendig,
beispielsweise in Form von Handbädern, kortisonhaltigen Salben oder einer
Lichttherapie. Für schwere chronische Verlaufsformen, die länger als drei
Monate nicht abheilen, gibt es dank neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gute
Behandlungschancen4,5 mit dem Wirkstoff Alitretinoin. Der speziell für das Handekzem entwickelte Arzneistoff
wirkt innerlich und ist als Tablette erhältlich.
Ausführliche, gut
verständliche Informationen rund um das Handekzem haben Dr. Sonja Molin und Professor Dr. Thomas Ruzicka von der
Dermatologischen Universitätsklinik in München zusammengestellt: Die Patientenbroschüre
„Chronisches Handekzem“ informiert über das Krankheitsbild, Auslöser,
diagnostische Methoden sowie klassische und neue Behandlungsmöglichkeiten. Die
Broschüre ist kostenlos und kann postalisch oder im Internet bei der Deutschen
Haut- und Allergiehilfe angefordert werden: DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123
Bonn, www.dha-handekzem.de.
Quellen:
1 Anzeigen auf Verdacht
einer Berufskrankheit, anerkannte Berufskrankheiten und neue Berufskrankheitenrenten im Jahr 2003 [1],
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 38, Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten, Robert Koch Institut
2 § 12 Arbeitsschutzgesetz
3 § 14 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
4 Thomas L.
Diepgen et al., Management von Handekzemen – Leitlinie, JDDG 7 (S3), 2009
5 T. Ruzicka et al., Efficacy and safety of oral alitretinoin (9-cis retinoic acid) in patients with
severe chronic hand eczema refractory to topical corticosteroids: results of a
randomized, double-blind, placebo-controlled, multicentre trial, Br J
Dermatology 2008; 158: 808